Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Dezember 2021, angepasst Juni 2026
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der 4-advice GmbH, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Seminaren, Beratungs- und anderen Dienstleistungen für den IT- und Nicht-IT-Bereich durch vom Auftragnehmer beschäftigte Berater beim Kunden. Insbesondere umfassen die Seminarleistungen nicht die Vorbereitung der Seminarräume, die Erstellung von Handouts, Übungen und anderen Leistungen, die zur Erreichung der Ziele des Seminars erforderlich und nützlich sein können. Diese Leistungen müssen gesondert bestellt werden.
2. Rechtsstellung der Vertragspartner
2.1 Der Auftragnehmer arbeitet als unabhängiger Unternehmer für den Kunden.
2.2 Der Auftragnehmer setzt unabhängige Berater zur Erfüllung des Vertrages ein. Diese sind ebenfalls als Unternehmer tätig und nutzen ihre eigene Firma und Werbepräsenz.
2.3 Der Auftragnehmer kann auch eigene Arbeiter oder Angestellte zur Erfüllung des Vertrages einsetzen.
2.4 Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftlich für die andere Vertragspartei tätig zu werden, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für die andere Vertragspartei zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
3.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für die erfolgreiche und vollständige Erfüllung der Dienstleistung des Auftragnehmers erforderlichen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder anderer Dienstleistungen abzulehnen, wenn triftige Gründe vorliegen. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Ansicht des vom Auftragnehmer beschäftigten Beraters die Schulungsausstattung oder andere Umstände, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
4. Qualitätsanforderung
Die Berater des Auftragnehmers führen die Dienstleistungen fachkundig, pädagogisch und didaktisch qualifiziert durch. Soweit die Seminarleistungen im Hinblick auf Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt der Auftragnehmer sicher, dass der eingesetzte Berater mit den neuesten Programmänderungen, funktionalen Erweiterungen und Effizienzsteigerungen in Hardware und Software bestens vertraut ist.
5. Stornierungsbedingungen, Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, bis zu 6 Wochen vor Beginn des Seminars kostenlos von der Bestellung zurückzutreten. Bei einem Rücktritt bis zu 8 Tagen vor Beginn des Seminars muss der Kunde dem Auftragnehmer 50% der vereinbarten Vergütung erstatten. Bei einem Rücktritt weniger als 8 Tage vor Beginn des Seminars muss der Kunde dem Auftragnehmer die gesamte vereinbarte Vergütung erstatten.
6. Lieferungen und Leistungen
6.1 Die Preise des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss nicht verbindlich und unterliegen der Lieferung durch die Kooperationspartner des Auftragnehmers. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot des Auftragnehmers zustande, spätestens jedoch, wenn der Kunde die Lieferung und Leistung annimmt.
6.2 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht auf angemessene Teillieferungen und deren Abrechnung oder auf angemessene Ersatzlieferungen und Leistungen vor.
6.3 Der Leistungstermin wird entsprechend der voraussichtlichen Leistung des Auftragnehmers vereinbart und ist unverbindlich und abhängig von der rechtzeitigen Lieferung durch die Kooperationspartner des Auftragnehmers sowie unvorhergesehenen Umständen und Hindernissen, unabhängig davon, ob sie den Auftragnehmer oder den Kooperationspartner betreffen, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, verspätete Lieferung von Materialien ohne eigenes Verschulden.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde zahlt dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung für die vereinbarten Leistungen gemäß der individuellen Bestellung. Umsatzsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Reisekosten, Unterkunftskosten und andere Ausgaben werden dem Kunden gemäß der aktuellen Preisliste oder gemäß der individuellen Bestellung in Rechnung gestellt.
7.2 Nach Durchführung des Seminars stellt der Auftragnehmer dem Kunden die vereinbarte Vergütung in Rechnung. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen mit älteren Forderungen des Kunden zu verrechnen. Wenn bereits aufgrund des Zahlungsverzugs Kosten und Zinsen entstanden sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptleistungen zu verrechnen.
7.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund von Gegenansprüchen, die vom Auftragnehmer nicht anerkannt oder nicht rechtskräftig festgestellt wurden, ist ausgeschlossen.
7.5 Soweit von den oben genannten Zahlungsbedingungen ohne sachlichen Grund abgewichen wird, kann der Auftragnehmer jederzeit wahlweise Lieferung gegen Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich solcher, für die der Auftragnehmer Wechsel akzeptiert hat oder für die Ratenzahlungen vereinbart wurden, sind sofort fällig.
7.6 Die gewährten Zahlungsbedingungen richten sich nach dem vom Auftragnehmer für jede einzelne Bestellung festgelegten Kreditlimit. Wird das derzeit festgelegte Kreditlimit überschritten, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den restlichen Auftragswert im Voraus zu verlangen. Bei nachträglicher Änderung der Kreditwürdigkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Lieferung gegen Lieferung oder angemessene Sicherheit zu verlangen und im Falle der Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, sogenannter Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000,00 EUR je Schadensfall, entsprechend der Deckungssumme der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hält während der Vertragslaufzeit eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall aufrecht.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
8.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Vertraulichkeit, Kundenschutz
9.1 Der Kunde wird Geschäftsgeheimnisse, Dokumente, Erfahrungen und Kenntnisse des Auftragnehmers und deren Partner und Kunden nur zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung gegenüber seinen Kunden verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
9.2 Der Kunde hat mit Blick auf alle Informationen über den Auftragnehmer, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Ankündigungen oder in den Medien des Auftragnehmers enthalten sind, strengste Verschwiegenheit zu wahren.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Dokumente, Materialien und Datenträger ordnungsgemäß aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
9.4 Nach Durchführung der vertraglichen Dienstleistungen oder nach Abschluss des individuellen Auftrags wird der Kunde alle zur Verfügung gestellten Dokumente, Materialien und Informationen sowie davon erstellte Kopien im Rahmen des Auftrags unverzüglich und unaufgefordert an den Auftragnehmer zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht in dieser Hinsicht nicht.
9.5 Der Kunde verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende keine direkten oder indirekten Geschäfte mit den Beratern zu tätigen, die zuvor im Auftrag des Auftragnehmers tätig waren und mit denen der Kunde durch den Auftragnehmer in Kontakt gekommen ist. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle vorvertraglichen Maßnahmen.
9.6 Diese Kundenschutzklausel ergänzt bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.
9.7 Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus § 9.5 (Kundenschutz) ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 (in Worten: fünfzigtausend Euro) an den Auftragnehmer zu zahlen.
9.8 Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer das Recht, zum Zweck des Kundenschutzes einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater seine Buchhaltung prüfen zu lassen, wenn ein begründeter Verdacht besteht.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1 Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, wird Bonn als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Erfüllungsort ist online über Videokonferenz und digitale Zusammenarbeit, Bonn oder am Standort des Kunden oder eine Kombination der drei Optionen.
10.3 Informationspflicht gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Software-Entwicklung im Time & Material (T&M) Modell
Nutzungsrechte und Eigentum am Code in Time & Material Projekten, also Projekten, die auf Tages- oder Stundensatzbasis zuzüglich tatsächlich entstandener Kosten, wie z. B. beleghaft nachgewiesene Reisekosten, abgerechnet werden.
11.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung von der 4-advice GmbH entwickelten Arbeitsergebnisse, insbesondere Quellcode, Skripte, KI-Agenten, Konfigurationen, Prompt-Strukturen und Dokumentationen, unterliegen dem Urheberrecht der 4-advice GmbH.
11.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen, beschränkt auf die im Angebot bzw. in der Leistungsbeschreibung definierten Zwecke.
11.3 Nicht Vertragsgegenstand sind vorbestehende oder projektübergreifend einsetzbare Komponenten der 4-advice GmbH, z. B. Frameworks, Bibliotheken, Templates, Agenten-Logiken, generische Programmteile, Prompt-Designs, Methoden- und Prozesswissen. Diese verbleiben uneingeschränkt im Eigentum der 4-advice GmbH.
11.4 Die 4-advice GmbH ist berechtigt, sämtliche im Projekt entwickelten allgemeinen Komponenten, Erkenntnisse und Strukturen uneingeschränkt in anderen Projekten weiterzuverwenden.
12. Software-Entwicklung mit Werkvertragsmodell
Nutzungsrechte und Eigentum am Werk (Werkvertrag)
12.1 Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem abgenommenen Werk für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
12.2 Alle Urheber- und Eigentumsrechte an vorbestehenden, generischen oder wiederverwendbaren Bestandteilen der Software, insbesondere Frameworks, Module, Libraries, KI-Agenten-Grundlogiken, Prompt-Strukturen, Entwicklungs-Tools und -Methoden, verbleiben bei der 4-advice GmbH.
12.3 Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder des vollständigen Quellcode-Eigentums ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.
12.4 Die 4-advice GmbH ist berechtigt, unabhängig vom konkreten Projekt entwickelte generische Software-Bestandteile und Konzepte frei für andere Kunden und Projekte zu verwenden.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Es wurden keine zusätzlichen Vereinbarungen zu diesem Vertrag getroffen. Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich vorgenommen werden, um rechtswirksam zu sein.
13.2 Dem Kunden steht es nicht zu, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt beim Auftragnehmer unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung. Die Verarbeitung der im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen, für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten erfolgt zur Erfüllung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.